Der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland

Willkommen auf der Webseite zum KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland. Hier können Sie sich umfassend über den KDSF sowie das Forschungsberichtswesen im deutschen Wissenschaftssystem informieren und zu diesen Themen mit der Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) in den Austausch treten.

Dieser neue Webauftritt präsentiert den neuen KDSF 2.0 und umfasst darüber hinaus eine umfassende Dokumentation bestehender Berichtsabfragen bzw. Nutzungskontexte von Forschungsinformationen.

Bis vor kurzem lag der KDSF – zuletzt in Version 1.3. – als Aggregatdatenstandard vor. Dieser empfahl Definitionen für konkrete Abfragen bzw. Berichtsgrößen und gab punktuell Empfehlungen für die institutionelle Informationsverarbeitung.

Um den KDSF in der Praxis besser nutzbar zu machen – sowohl für Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch für informationsabfragende Organisationen – hat die KFiD eine Neuausrichtung des KDSF-Standards initiiert (siehe Grundsatzpapier der KFiD: KDSF 2.0: Flexible und qualitätsgesicherte Forschungsberichterstattung nach dem Baukastenprinzip, 2024).

Mit der strukturellen Überarbeitung des KDSF hin zu Version 2.0 hat die KFiD in enger Kooperation mit zahlreichen Partnern und Stakeholdern aus dem Wissenschaftssystem einen Basisdatenstandard entwickelt. Er dient als Grundlage für die Bearbeitung unterschiedlicher Forschungsinformationsabfragen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Damit gewinnt der KDSF deutlich an Nutzungs- und Anwendungsrelevanz.

1. Wozu und für wen wurde der KDSF entwickelt?

Der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland soll den Umgang mit Forschungsinformationen harmonisieren. Diese umfassen (Meta-)Angaben über zentrale Leistungsprozesse von Forschung und ihre Ergebnisse, wie etwa Angaben zu (wissenschaftlichem) Personal, zu Projekten, Publikationen oder Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Weiterlesen

Der KDSF gibt zum einen Leitplanken für die Forschungsinformationsverarbeitung in datenbereitstellenden Organisationen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) – über Empfehlungen zu den Inhalten und Definitionen zu verarbeitender Forschungsinformationen.

Zu anderen soll er Abfragen und Nutzungen dieser Forschungsinformationen harmonisieren, welche oftmals in aggregierter Form z. B. in Berichten oder Außendarstellungen, als Grundlage für Förderungsanträge oder die amtliche Statistik benötigt werden. Informations- und berichtsabfragende Organisationen – wie etwa Wissenschaftsministerien, statistische Ämter, der Wissenschaftsrat, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Förderorganisationen, aber auch Leitungen sowie die Verwaltung von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen – fragen Forschungsinformationen zu vielfältigen Anlässen ab. Dies umfasst die Berichtslegung zu Rechenschaftszwecken und weiteren Steuerungsanlässen, wie Evaluation, die Außendarstellung oder die Vernetzung über Webseiten oder Portale.

2. Wozu benötigt man einen Standard für Forschungsinformationen?

Die Erfassung von Forschungsinformationen ist aufwändig und fehleranfällig. Informationsbereitstellende Organisationen bzw. einzelne Wissenschaftler/-innen werden mit einer Vielzahl von Abfragen konfrontiert, die zwar ähnliche Informationsinteressen aufweisen, aber inhaltlich so verschieden sind, dass sie einen enormen Aufwand für die Erhebung und Bereitstellung der Informationen zeitigen. Weiterlesen

Eine Reihe von informationsbereitstellenden Organisationen setzt deshalb auf den Aufbau und Betrieb von Forschungsinformationssystemen (FIS), die es ermöglichen, die relevanten Informationen aus unterschiedlichen datenführenden Systemen an zentraler Stelle zusammenzubringen. Viele der Forschungsinformationen sind bereits in einrichtungsinternen Systemen der Personal- oder Drittmittelverwaltung enthalten, in institutionellen Repositorien oder in Datenbanken Dritter (wie z. B. Publikationsdatenbanken). Der KDSF bietet hier Leitplanken zur Frage, welche Informationen im institutionellen FIS oder in anderen Systemen hinterlegt werden sollten, um auskunftsfähig über die eigene Forschung zu sein.

Informationsabfragende Organisationen und Instanzen wiederum benötigen qualitativ hochwertige und aussagekräftige Forschungsinformationen (meist im Aggregat über die gesamte Forschungseinrichtung oder für einzelne Organisationseinheiten oder Fächer) als Grundlage für die Forschungsberichterstattung oder die Evaluation von Forschung. Neben der Frage,

  • über welche Abfragen sich verschiedene Aspekte von Forschung quantitativ erfassen und beschreiben lassen, müssen informationsabfragende Einrichtungen antizipieren,
  • ob und in welcher Form diese Informationen bei den informationsbereitstellenden Organisationen vorliegen.

Der KDSF als Forschungsinformationsstandard in Verbindung mit einer umfangreichen Dokumentation bestehender Berichts- und Verwendungskontexte von Forschungsinformationen als Referenzbeispiele bietet vor diesem Hintergrund eine hilfreiche Orientierung.

3. Wie ist der KDSF 2.0 aufgebaut?

Der KDSF wurde im Jahr 2024 umfassend überarbeitet mit dem Anspruch, einerseits eine Referenz für das Forschungsinformationsmanagement in Hochschulen und Forschungseinrichtungen und andererseits flexible Leitplanken für die Gestaltung von Informationsabfragen, Berichten über Forschung sowie die Darstellung von Forschungsinformationen nach außen zu bieten. Weiterlesen

Mit dem Wechsel von Version 1.3 zu Version 2.0 hat die Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) deshalb eine Restrukturierung der KDSF-Spezifikation und ihrer Definitionen initiiert, die verschiedene Ansichten auf den KDSF bereithält und ihn damit besser erschließbar machen soll. Diese umfasst 3 Komponenten:

  1. Mit der Umstrukturierung erfolgte der Wechsel von einem Standard für Aggregatdaten zu einem Basisdatenmodell, welches künftig an zentraler Stelle die Anforderungen des KDSF an die Informationsbereitstellung und -verarbeitung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündelt. Bislang waren diese Informationen nur indirekt und oftmals an verschiedenen Stellen der umfangreichen KDSF-Spezifikation hinterlegt. Ein Ableiten der Anforderungen an die Basisdatenhaltung und die KDSF-konforme Ausgestaltung von Systemen war so mit großem Aufwand verbunden.

    Das Basisdatenmodell ist anhand von Basisdatenobjekten (wie Personen, Beschäftigtenverhältnisse, Promotionsverfahren, Projekten, Publikationen etc.) strukturiert und gibt an,

    1. welche Eigenschaften für die jeweiligen Basisdatenobjekte erfasst werden,
    2. wie die Basisdatenobjekte miteinander verknüpft werden (bspw. Personen als Autor/-innen von Publikationen oder Leiter/-innen von Projekten) und
    3. welche Definitionen und Datenformate jeweils zugrunde gelegt werden.

  2. Das umfangreiche Basisdatenmodell wird in Module unterteilt, die anschaulich beschreiben, welche der Basisdatenobjekte, Eigenschaften und Verknüpfungen jeweils erforderlich sind, um als informationsbereitstellende Organisation zu bestimmten Sachverhalten (wie z. B. Beschäftigung, Promotionen, Publikationen etc.) und im Rahmen der KDSF-Referenzabfragen sowie verschiedenen Anwendungsfällen auskunftsfähig bzw. berichtsfähig zu sein.
    Die Einteilung in Module soll eine schrittweise inhaltliche Erschließung und Einführung des KDSF bzw. seiner Bestandteile ermöglichen.
  3. Die KDSF-Referenzabfragen schließlich umfassen Vorschläge für Abfragen, die auf dem KDSF-Basisdatenmodell beruhen. Sie können durch informationsabfragende Organisationen als Referenz herangezogen werden und bilden die sogenannten Kerndaten des KDSF-Standards in seiner vorherigen Struktur (Versionen 1.0 bis 1.3) mit ihren Ausdifferenzierungen und Aggregationsniveaus ab.