Übergang zu Version 2.0

Im Vordergrund der Entwicklung von Version 2.0 des KDSF stand die strukturelle Neuausrichtung des KDSF-Standards (siehe Grundsatzpapier der KFiD: KDSF 2.0: Flexible und qualitätsgesicherte Forschungsberichterstattung nach dem Baukastenprinzip, 2024). Darüber hinaus wurden die folgenden inhaltlichen Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

Basisdatum Preis/Auszeichnung

  • Aufnahme des Basisdatums „Preis/Auszeichnung” (inklusive empfohlener Eigenschaften und Verknüpfungen); noch keine Empfehlung von KDSF-Referenzabfragen zum Thema Preise und Auszeichnungen

Basisdatum Beschäftigungsverhältnis

  • Aufnahme und Ausweisung der Eigenschaften und für wissenschaftliches und künstlerisches Personal bzw. Professor/-innen

Zuordnung zu Forschungsfeldern

  • Anpassung der Definition von mehr anzeigen
    KDSF 1.3 KDSF 2.0
    Ein Forschungsfeld umfasst eine Menge von Forschungsaktivitäten, die sich problemorientiert mit einem thematisch abgrenzbaren Gegenstandsbereich, der quer zu Disziplinen liegt, beschreiben lassen. Ein Forschungsfeld sollte auf einem Abstraktionsgrad definiert sein, der den Berichtszwecken des KDSF-Standards entspricht.
    Zu befüllen anhand dieser geschlossenen Liste von Forschungsfeldern (vgl. Spezifikationsdokument für empfohlene Verfahren der Zuordnung zu Forschungsfeldern gemäß KDSF).
    Ein Forschungsfeld wird definiert durch ein Forschungsthema, welches typischerweise in mehreren Disziplinen bearbeitet wird. Zu befüllen anhand dieser geschlossenen Liste von Forschungsfeldern.
    Die vorliegende Klassifikation von Forschungsfeldern wurde auf der Basis vorhandener Klassifikationen interdisziplinärer Forschungsfelder erarbeitet (siehe Dokumentation des Projekts). Die Anwendung der Forschungsfeldklassifikation und die praktische Zuordnung zu Forschungsfeldern sollten gemäß KDSF jedoch ausschließlich nach thematischer Zugehörigkeit der Forschungsaktivitäten und nicht auf der Grundlage der disziplinären Hintergründe der Forschenden oder der Forschungskontexte erfolgen.
  • Ergänzung eines Erfassungshinweises zu mehr anzeigen
    KDSF 2.0
    Es wird empfohlen, Forschungsprodukte den Forschungsfeldern zuzuordnen, sofern eine Zuordnung den Informations- und Berichtsanforderungen der Forschungseinrichtung entspricht.
  • Streichen der Zuordnung von Beschäftigten bzw. Beschäftigungsverhältnis(sen) zu Forschungsfeldern
  • Streichen des Begriffs „Interdisziplinarität” aus der Überschrift der Forschungsfeldklassifikation
  • Streichen des Forschungsfelds „Disziplinäre Forschung” aus der Forschungsfeldklassifikation
  • Anpassung der Definition des Forschungsfelds „Anderes Forschungsfeld” mehr anzeigen
    KDSF 1.3 KDSF 2.0
    Die Forschungsaktivität lässt sich problemorientiert mit einem thematisch abgrenzbaren Gegenstandsbereich, der quer zu Disziplinen liegt, beschreiben. Es ist jedoch keine Zuordnung zu den aufgeführten Forschungsfeldern möglich. Es wird darum gebeten, in diesem Fall einen Vorschlag für ein neues Forschungsfeld einzureichen. Dieser sollte eine klare und möglichst allgemeine Definition wie auch die Abgrenzung von ähnlichen bereits vorliegenden Forschungsfeldern enthalten. Ein Forschungsfeld wird definiert durch ein Forschungsthema, welches typischerweise in mehreren Disziplinen bearbeitet wird. Es ist jedoch keine Zuordnung zu den aufgeführten Forschungsfeldern möglich. Es wird darum gebeten, in diesem Fall einen Vorschlag für ein neues Forschungsfeld einzureichen. Dieser sollte eine klare und möglichst allgemeine Definition wie auch die Abgrenzung von ähnlichen bereits vorliegenden Forschungsfeldern enthalten. Eingegangene Vorschläge werden im Rahmen regelmäßiger Aktualisierungen gesichtet.

Systematisierung und Ergänzung von Identifikatoren

Das KDSF-Basisdatenmodell enthält Identifikatoren und weitere Eigenschaften, die primär der Basisdatenhaltung dienen und keinen bzw. nur einen eingeschränkten Berichts- bzw. Informationswert haben. Diese werden im Basisdatenmodell des KDSF grün hervorgehoben.

Berichtslegung zu gemeinsam berufenen Professor/-innen

Abweichend von der Berichtslegung zu den übrigen Beschäftigten umfasst die Meldung von Professor/-innen, die durch eine Hochschule und eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung gemeinsam berufen wurden, in den Referenzabfragen des KDSF (KDSF 2.0) auch Personen, die

  • kein Arbeitsvertrags-/Beamtinnenverhältnis mit der berichtenden Einrichtung haben,
  • deren Beschäftigungsverhältnis ruhend ohne Bezüge ist und
  • deren Finanzierung nicht über in den Haushalt der berichtenden Einrichtung eingestellte bzw. auf Verwahrkonten verwaltete Mittel erfolgt.

Diese Änderung ermöglicht es Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Professor/-innen in gemeinsamer Berufung bei der Berichtslegung vollumfänglich zu berücksichtigen – unabhängig von dem jeweils zugrundeliegenden Berufungsmodell („Berliner Modell”, „Jülicher Modell”, „Karlsruher Modell” oder „Thüringer Modell”).

Strukturelle Überführung

In der strukturellen Überführung des ehemaligen Berichtsstandards (KDSF-Versionen 1.0 bis 1.3) in einen Basisdatenstandard erfolgte die Ableitung von Anforderungen an die Basisdatenerhebung bzw. -verarbeitung aus den im KDSF definierten Anforderungen an die Berichtsgrößen (d.h. die Aggregatdaten bzw. Kerndaten). Um den Definitionen der Berichtsgrößen zu entsprechen, erfordert die Basisdatenmodellierung des KDSF 2.0 die Kombination verschiedener Basisdatenobjekte und ihrer Eigenschaften.

In diesem Hintergrunddokument wird überblicksartig dargestellt, wie die Definitionen aus dem Berichtstandard (KDSF-Versionen 1.0 bis 1.3) in Anforderungen und Komponenten des KDSF 2.0 (Basisdatenmodell) überführt wurden.