Frequently Asked Questions (FAQ)
Welcher Zeitplan ist für die Implementierung des KDSF vorgesehen?
Der Wissenschaftsrat sprach sich in seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2016 ursprünglich für eine „Einführungsphase” von rund drei Jahren aus. „Unter Einführung wird hier der Zeitraum verstanden, in dem die Implementierung des Kerndatensatz Forschung an Forschungseinrichtungen begleitet und unterstützt wird” (Empfehlungen zu einer Spezifikation des Kerndatensatz Forschung, S. 45).
In seiner nachfolgenden Stellungnahme zur Einführung des KDSF vom Oktober 2020 konstatierte der Wissenschaftsrat unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Monitoring-Befragung des ehemaligen Helpdesks, dass die Implementierung des KDSF nur langsam voran gekommen ist und viele Forschungseinrichtungen erst damit begonnen haben, sich eingehender mit den Nutzungsmöglichkeiten des KDSF auseinanderzusetzen.
Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfahl er – neben der Einrichtung eines für den KDSF zuküünftig verantwortlichen Gremiums (d. h. der Einrichtung der KFiD) – auch die Prüfung und Initiierung tiefgreifender Weiterentwicklungsprozesse nach einer Phase der Konsolidierung des KDSF. Dabei verwies er insbesondere auf das große, bisher jedoch weitgehend ungenutzte Potenzial des KDSF, das in der einrichtungsinternen Verknüüpfung verschiedener Datenbestände und dem Einsatz von Identifikatoren liege (Stellungnahme zur Einführung des KDSF, S. 49).
Diese Hinweise hat die KFiD nun über ihr Grundsatzpapier (KDSF 2.0: Flexible und qualitätsgesicherte Forschungsberichterstattung nach dem Baukastenprinzip, 2024) und die strukturelle Weiterentwicklung des KDSF aufgegriffen und umgesetzt. Auf diese Weise werden die Hürden für eine zielgerichtete und schrittweise Implementierung und Nutzung des KDSF durch informationsbereitstellende Organisationen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) und informationsabfragende Organisationen deutlich gesenkt.
Wie wird sichergestellt, dass Abfragen und Berichtsnachfragen sich tatsächlich an dem KDSF-Standard orientieren?
Die Spezifikation für den KDSF ist ein freiwilliger Standard zur Erhebung, Vorhaltung, Verarbeitung und Aggregation sowie für den Austausch von Forschungsinformationen.
Ein Anreiz zur Vorhaltung der Kerndaten und Forschungsinformationen gemäß dem vorgeschlagenen Basisdatenmodell durch informationsbereitstellende Organisationen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) setzt voraus, dass die Datennutzer:innen sowie Berichtsnachfrager:innen (Zuwendungsgeber:innen, aufsichtsführende Behörden, interne Verwaltungen etc.) setzt voraus, dass die informationsabfragenden Organisationen (Zuwendungsgeber:innen, aufsichtsführende Behörden, interne Verwaltungen etc.) ihre Abfragen entsprechend auf freiwilliger Basis anpassen. Dies ist bislang zu wenig geschehen: Die Ergebnisse der Monitoring-Befragung des Helpdesks legen nahe, dass zu wenig Einrichtungen ihre Datenabfragen an den KDSF-Standard angepasst haben, was in Teilen mit der fehlenden Notwendigkeit oder nicht unmittelbar ersichtlichen Vorteilen KDSF-konformer Abfragen begründet werden kann.
Die Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) setzt sich deshalb zum Ziel, den KDSF auch bei informationsabfragenden Organisationen besser zu etablieren über die Nutzung des KDSF in konkreten Anwendungsfällen und Abfragen. Zu diesem Zweck stellt die KFiD eine Übersicht von (potentiellen) Anwendungsfällen inkl. Abgleich mit dem KDSF-Standard bereit. Außerdem umfasst diese Webseite eine nach Themen aufbereitete Sammlung von Abfragen aus bestehenden Anwendungsfällen, welche informationsabfragenden Organisationen eine Orientierung bei der Gestaltung der eigenen Abfragen bieten kann.
Wird es einen zentralen Kerndatensatz geben, der die Angaben aus allen Forschungseinrichtungen zusammenführt?
Nein, die Forschungsinformationen sollen dezentral (in den jeweiligen Forschungseinrichtungen) gemäß KDSF-Standard verarbeitet und vorgehalten werden. Es wird keinen zentralen Datensatz geben.
Wie wird sichergestellt, dass bei Einführung des KDSF-Standards die Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigt werden?
Da der Kerndatensatz Forschung lediglich standardisiert und keine neuen Berichtspflichten schafft, sollen ausschließlich personenbezogene Daten verarbeitet werden, für die auf institutioneller Ebene Verarbeitungszwecke bestehen und deren Verarbeitung gemäß den für die Forschungseinrichtung geltenden rechtlichen Normen erlaubt ist. Definierte Verarbeitungszwecke bestehen in der Regel für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der externen Berichtslegung oder für interne Zwecke. Jede Forschungseinrichtung muss also vorab sicherstellen, dass die institutionelle Einführung des Kerndatensatz Forschung durch entsprechende Verarbeitungszwecke gedeckt ist.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Forschungsinformationssysteme liefern ein Hintergrundpapier der Zentralen Datenschutzstelle der Universitäten in Baden-Württemberg (ZENDAS) mit dem Titel „Datenschutz bei Forschungsinformationssystemen” und Kapitel drei des Ergebnisberichts zum abgeschlossenen Spezifikationsprojekt zum Kerndatensatz Forschung.
In welchem Format soll der KDSF-Standard weitergegeben werden?
Es sollen lediglich verarbeitete Basisdaten ausgetauscht bzw. weitergegeben werden, die keinen Rückschluss auf Personen erlauben. Die dokumentierten Anwendungsfälle zeigen dabei die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für die KDSF-Basisdaten auf.
Wann wird die vorliegende Spezifikation des KDSF angepasst werden?
Mit ihrer Gründung im Jahr 2021 hat die Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) die Verantwortung für den KDSF sowie seine Weiterentwicklung und Pflege übernommen. Derzeit beschäftigt sich die KFiD mit der zukünftigen Erweiterung des KDSF zur Adressierung der folgenden Weiterentwicklungsdesiderate:
- Abbildung von Stipendiat/-innen
- Abbildung von Transfer aus der Forschung
Im Anschluss plant die KFiD sich mit der Abbildung u.a. der folgenden Themen im KDSF zu befassen:
- Forschungsdaten und Forschungsinfrastrukturen
Die KFiD steht zur Weiterentwicklung des KDSF in engem Austausch mit der Community der Anwender:innen des KDSF und plant eine Intensivierung und Stärkung der Konsultationsprozesse.
Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der KFiD, sollten Sie Anregungen, Vorschläge oder Fragen zur geplanten Weiterentwicklung des KDSF haben. Dafür stehen Ihnen die gewohnten Kontaktwege per Online-Formular, per oder per Telefon zur Verfügung.
Was sind die prozeduralen Anforderungen an bzw. Schritte für eine institutionelle Umsetzung des KDSF?
Über die inhaltlichen Vorgaben der KDSF-Spezifikation und die Definitionstabelle hinaus werden seitens des Wissenschaftsrats (WR) allgemeine Empfehlungen hinsichtlich der KDSF-Implementation ausgesprochen (Empfehlungen zu einer Spezifikation des Kerndatensatz Forschung, S. 31 ff.). Zur Stärkung des institutionellen Forschungsinformationsmanagements hat die Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) eine Priorität auf die Anbahnung, Begleitung und Unterstützung von Referenzimplementierungen des KDSF-Standards in unterschiedlichen Kontexten (z.B. nach Typ der Forschungseinrichtung oder FIS-Lösung) gelegt.
Darüber hinaus sind implementierende Einrichtungen dazu angehalten, ihre eigene Datenerfassungs- und -verarbeitungspraxis zu prüfen und mit den Inhalten und Definitionen des KDSF abzugleichen. Dies ist ein notwendiger Schritt, um zunächst die eigene KDSF-Readiness einzuschätzen und um zu prüfen, an welchen Stellen ggf. Prozesse und Systeme zur Datenerfassung und -verarbeitung anzupassen sind und wie datenschutzrechtliche Hürden bewältigt werden können.
Benötigt man für die Einführung des KDSF ein Forschungsinformationssystem?
Für die Einführung des KDSF als Standard für die Erfassung von Forschungsinformationen wird kein Forschungsinformationssystem benötigt. Der Wissenschaftsrat regt jedoch an, die Einführung des KDSF zum Anlass zu nehmen, die Selbstauskunftsfähigkeit durch Einführung eines integrierten Informationsmanagements auf Basis geeigneter Informations- und Datenbanksysteme zu verbessern (Empfehlungen zu einer Spezifikation des Kerndatensatz Forschung, S.33).
Gibt es bei der Geschäftsstelle der Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) zentrale Einrichtungen zur Vorhaltung von Daten sowie entsprechende technische Infrastrukturen?
Die Beratungsleistung der Geschäftsstelle der Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) besteht vorrangig in Hilfestellungen bei der Interpretation der Spezifikation des KDSF sowie in der Unterstützung KDSF-konformer Informationsabfragen. Wir beraten daher inhaltlich und konzeptionell und können keine Unterstützung bei der dezentralen technischen und organisatorischen Implementierung des KDSF-Standards bei den einzelnen Institutionen anbieten. Die Implementationsverantwortung sowie die Hoheit über die Daten verbleiben grundsätzlich stets bei den Forschungseinrichtungen. Es findet keine zentrale Datenvorhaltung oder -speicherung bei der KFiD bzw. der Geschäftsstelle der KFiD statt.
Durch eine systematische, öffentlich zugängliche Dokumentation der Anfragen an die Geschäftsstelle, durch die Bereitstellung von Leitfäden und Best practices sowie durch verschiedene Vernetzungsaktivitäten im Rahmen von Workshops und Informationsveranstaltungen strebt die KFiD zusätzlich an, potenzielle Nutzer:innen bei den Überlegungen und Umsetzungsprozessen zur Einführung des KDSF bestmöglich zu unterstützen.