Klassifikationen
über die folgende Auswahl lassen sich die Klassifikationen und kontrollierten Listen des KDSF und weiterer Anwendungsfälle anzeigen. Die Systematiken des KDSF finden meist auch Anwendung in weiteren Anwendungsfällen. Durch das Setzen des Filters auf diese Anwendungsfälle werden die von der KDSF-Systematik abweichenden Klassifikationen aufgeführt und durch Mappings ergänzt.
Die Zuordnung zu Amts- und Dienstbezeichnungen ist Gegenstand des SV für die Personalstatistik, Nr. 5.1 des Statistischen Bundesamts (StBA)
ID (KDSF 2.0) | Bezeichnung (KDSF) | Definition (KDSF) | ID (KDSF 1.3) | Signatur (Hochschulpersonalstatistik) | Bezeichnung (Hochschulpersonalstatistik) | ||||||||||||||||||||||||||
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PK-1 | Wissenschaftliches und künstlerisches Personal | Be68 | Wissenschaftliches und künstlerisches Personal | ||||||||||||||||||||||||||||
PK-1-1 | Professor/-innen | Die Professor/-innen (einschließlich Juniorprofessor/-innen) nehmen die ihrer Einrichtung jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr. | Be19 |
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PK-1-2 | Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen | Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sind die den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten zugeordnete Beamte/Beamtinnen und Angestellte, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehört es auch, Student/-innen Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig ist. Im Bereich der Medizin zählen zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen auch Tätigkeiten in der Krankenversorgung. Hauptberuflich an der Hochschule oder Forschungseinrichtung tätige Personen mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben, die nicht Professor/-in oder Hochschuldozent/-in sind, sind in der Regel dienst- und mitgliedschaftsrechtlich den wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gleichgestellt. Entsprechende Regelungen gelten für künstlerische Mitarbeiter/-innen. | Be22 |
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PK-1-3 | Wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte | Die Definition von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften richtet sich nach den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. | Be18 |
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PK-1-4 | Weitere wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen | Umfasst Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Assistenten und Dozenten. | Be85 |
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PK-2 | Wissenschaftsunterstützendes Personal | Wissenschaftsunterstützendes Personal umfasst im Sinne des Kerndatensatz Forschung folgende Tätigkeiten: - interne wissenschaftlich-technische Unterstützungsleistungen, nicht direkt zuzuordnen - Betrieb von wissenschaftlichen Großgeräten: Expositionskammern, Beschleuniger. - Betrieb von wissenschaftlichen Technologieplattformen und Serviceeinrichtungen: Versuchstierzucht und -haltung, wissenschaftliche Werkstätten für Modell- und Apparatebau. - wissenschaftliche Serviceeinrichtungen zur vorwiegend internen Nutzung: Bibliotheks- und Informationsdienste, wissenschaftliches Rechenzentrum. - Arbeitsschutzspezifisch für wissenschaftliche Arbeiten: Strahlenschutz oder gentechnische Sicherheit. Eine doppelte Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal und wissenschaftsunterstützenden Personal ist zu vermeiden. Diese Kategorie lässt sich direkt aus Kategorien im Sinne der Hochschulstatistik und der Finanz- und Personalstatistik ableiten: - Finanz- und Personalstatistik: "Technisches bzw. wissenschaftsunterstützendes Personal" - Hochschulstatistik: "Bibliothekspersonal und technisches Personal" | Be63 |
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PK-3 | Verwaltungspersonal | Be28 | 710 | Verwaltungspersonal | |||||||||||||||||||||||||||
PK-4 | Auzubildende | NA >> Be0 | 770 | Auszubildende | |||||||||||||||||||||||||||
PK-5 | Praktikant/-innen | NA >> Be11 | 780 | Praktikanten | |||||||||||||||||||||||||||
PK-6 | Sonstiges Verwaltungs- und technisches Personal | Umfasst Personal, das nicht wissenschaftlich oder wissenschaftsunterstützend arbeitet und kein Verwaltungspersonal ist. Die Zuordnung von Pflegepersonal erfolgt analog zu Destatis in dieser Kategorie. | Be73 |
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PK-7 | Sonstiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal | NA >> Be11 |
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