Klassifikationen

über die folgende Auswahl lassen sich die Klassifikationen und kontrollierten Listen des KDSF und weiterer Anwendungsfälle anzeigen. Die Systematiken des KDSF finden meist auch Anwendung in weiteren Anwendungsfällen. Durch das Setzen des Filters auf diese Anwendungsfälle werden die von der KDSF-Systematik abweichenden Klassifikationen aufgeführt und durch Mappings ergänzt.

KDSF  HPStat  PStat  GWK  EXU  HSI 
Hinweis(e):
Die Zuordnung zu Amts- und Dienstbezeichnungen ist Gegenstand des SV für die Personalstatistik, Nr. 5.1 des Statistischen Bundesamts (StBA)
ID (KDSF 2.0)Bezeichnung (KDSF)Definition (KDSF)ID (KDSF 1.3)Signatur (Hochschulpersonalstatistik)Bezeichnung (Hochschulpersonalstatistik)
PK-1Wissenschaftliches und künstlerisches PersonalBe68Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
PK-1-1Professor/-innenDie Professor/-innen (einschließlich Juniorprofessor/-innen) nehmen die ihrer Einrichtung jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr.Be19
Professoren
10Universitätsprofessoren
20Professoren an wiss. Hochschulen
30Professoren an Kunsthochschulen
40Professoren
50Juniorprofessoren
55Tandemprofessur / Nachwuchsprofessur (an FH)
60Gastprofesssoren (hauptberuflich)
PK-1-2Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innenWissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sind die den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten zugeordnete Beamte/Beamtinnen und Angestellte, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehört es auch, Student/-innen Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig ist. Im Bereich der Medizin zählen zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen auch Tätigkeiten in der Krankenversorgung.
Hauptberuflich an der Hochschule oder Forschungseinrichtung tätige Personen mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben, die nicht Professor/-in oder Hochschuldozent/-in sind, sind in der Regel dienst- und mitgliedschaftsrechtlich den wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gleichgestellt.
Entsprechende Regelungen gelten für künstlerische Mitarbeiter/-innen.
Be22
Wissenschaftl. und künstler. Mitarbeiter
210Akad. Räte, Oberräte und Direktoren
220Wiss. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis
230Akademische Mitarbeiter
PK-1-3Wissenschaftliche oder künstlerische HilfskräfteDie Definition von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften richtet sich nach den jeweiligen Landeshochschulgesetzen.Be18
Wiss. Hilfskräfte
610Wiss. Hilfskräfte
620Tutoren
630Studentische Hilfskräfte (nur sofern landesrecht. Vorgesehen)
PK-1-4Weitere wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innenUmfasst Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Assistenten und Dozenten.Be85
Dozenten und Assistenten
110Hochschuldozenten
120Universitätsdozenten
130Oberassistenten
140Oberingenieure
150Hochschulassistenten
160Wissensch. und künstler. Assistenten
170Akad. (Ober)Rat auf Zeit
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
310Studienräte, Studiendirektor im Hochchuldienst
320Fachlehrer, techn. Lehrer
330Lektoren
340Sonst. Lehrkräfte für besondere Aufgaben
PK-2Wissenschaftsunterstützendes Personal Wissenschaftsunterstützendes Personal umfasst im Sinne des Kerndatensatz Forschung folgende Tätigkeiten:
- interne wissenschaftlich-technische Unterstützungsleistungen, nicht direkt zuzuordnen
- Betrieb von wissenschaftlichen Großgeräten: Expositionskammern, Beschleuniger.
- Betrieb von wissenschaftlichen Technologieplattformen und Serviceeinrichtungen: Versuchstierzucht und -haltung, wissenschaftliche Werkstätten für Modell- und Apparatebau.
- wissenschaftliche Serviceeinrichtungen zur vorwiegend internen Nutzung: Bibliotheks- und Informationsdienste, wissenschaftliches Rechenzentrum.
- Arbeitsschutzspezifisch für wissenschaftliche Arbeiten: Strahlenschutz oder gentechnische Sicherheit.

Eine doppelte Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal und wissenschaftsunterstützenden Personal ist zu vermeiden.

Diese Kategorie lässt sich direkt aus Kategorien im Sinne der Hochschulstatistik und der Finanz- und Personalstatistik ableiten:
- Finanz- und Personalstatistik: "Technisches bzw. wissenschaftsunterstützendes Personal"
- Hochschulstatistik: "Bibliothekspersonal und technisches Personal"
Be63
Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal
720Bibliothekspersonal
730Technisches Personal
PK-3VerwaltungspersonalBe28710Verwaltungspersonal
PK-4AuzubildendeNA >> Be0770Auszubildende
PK-5Praktikant/-innenNA >> Be11780Praktikanten
PK-6Sonstiges Verwaltungs- und technisches PersonalUmfasst Personal, das nicht wissenschaftlich oder wissenschaftsunterstützend arbeitet und kein Verwaltungspersonal ist.
Die Zuordnung von Pflegepersonal erfolgt analog zu Destatis in dieser Kategorie.
Be73
740Sonstiges Personal
750Pflegepersonal
860Sonstige Hilfskräfte
PK-7Sonstiges wissenschaftliches und künstlerisches PersonalNA >> Be11
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Gast-/Professoren, Emeriti
410Professoren und Gastprofessoren (nebenberufl.)
420Emeriti, Professoren im Ruhestand
Lehrbeauftragte/Honorarprofessoren/Privatdozenten
510Lehrbeauftragte (ohne Honorarprofessoren)
520Honorarprofessoren
530Privatdozenten, apl. Professoren