ID (KDSF 2.0) | Bezeichnung (KDSF) | Definition (KDSF) | ID (KDSF 1.3) | Signatur (Hochschulfinanzstatistik: Kameralistik / Doppik) | Bezeichnung (Hochschulfinanzstatistik) |
---|
AF-1 | Grundmittel / Institutionelle Mittel | Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil der Hochschulmittel, den der Hochschulträger den Hochschulen aus eigenen Mitteln für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Sie werden ermittelt, indem von den Mitteln der Hochschulen für laufende Zwecke die Verwaltungseinnahmen und die Drittmitteleinnahmen subtrahiert werden. Laufende Grundmittel enthalten keine Investitionsausgaben. Für Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erfolgt hier die Angabe der institutionellen Mittel (Bund/Länder). | Be13 / Na29 | 261 / 661 | Grundfinanzierung für Lehre und Forschung für laufende Zwecke |
AF-2 | Drittmittel | Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Forschungseinrichtungshaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Forschungseinrichtung selbst, einer ihrer Untereinrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen zur Verfügung gestellt werden. Es werden grundsätzlich nur solche Mittel erfasst, die in die Forschungseinrichtungshaushalte eingestellt bzw. die von der Forschungseinrichtung auf Verwahrkonten verwaltet werden. | Be14 / Na30 / Dr1a / Dr1b
| 23 / 63 | Drittmittel für Lehre und Forschung vom öffentlichen Bereich (ohne Träger) | 24 / 64 | Drittmittel für Lehre und Forschung von anderen Bereichen (ohne Träger) |
|
AF-3 | Sondermittel | Sondermittel sind Mittel, die außerhalb des Grundmittelhaushalts seitens des Trägers bzw. des Sitzlands/der Sitzländer sowie des Bundes zur Verfügung gestellt werden und die nicht Drittmittel sind (z.B. Mittel aus dem VW-Vorab in Niedersachsen). | Be87 / Na100 /Dr143 | 262 / 662 | Grundfinanzierung für Lehre und Forschung für Investitionen | 263 / 663 | Ergänzungsfinanzierung für Lehre und Forschung aus Zentralkapiteln des Wissenschaftsministeriums für laufende Zwecke | 264 / 664 | Ergänzungsfinanzierung für Lehre und Forschung aus Zentralkapiteln des Wissenschaftsministeriums für Investitionen | 265 / 665 | Ergänzungsfinanzierung für Lehre und Forschung aus Fremdkapiteln | 266 / 666 | Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z. B. Doktoranden, Habilitanden) | 267 / 667 | Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger für sonstige Studierende | 268 / 668 | Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger sonstiger Art |
|
AF-4 | Sonstige Mittel | Sonstige Mittel sind Mittel aus organisationsspezifischen Quellen, die nicht Sondermitteln, Drittmitteln oder Grundmitteln zugerechnet werden (inkl. Mitteln aus Verwaltungseinnahmen). | Be54 / Na104 / Dr139 | 21 / 61 | Beiträge der Studierenden | 22 / 62 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen | 25 / 65 | Andere Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen (ohne Träger) | 27 / 67 | Grundfinanzierung Bund | 28 / 68 | Kalkulatorische Einnahmen | 29 / 69 | Erbrachte interne Leistungen |
|