ID (KDSF 2.0) | Bezeichnung (KDSF) | Definition (KDSF) | ID (KDSF 1.3) | Signatur (Hochschulpersonalstatistik) | Bezeichnung (Hochschulpersonalstatistik) | Hinweis (Hochschulpersonalstatistik) |
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FF-1 | Grundmittel / Institutionelle Mittel | Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil der Hochschulmittel, den der Hochschulträger den Hochschulen aus eigenen Mitteln für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Sie werden ermittelt, indem von den Mitteln der Hochschulen für laufende Zwecke die Verwaltungseinnahmen und die Drittmitteleinnahmen subtrahiert werden. Laufende Grundmittel enthalten keine Investitionsausgaben. Für Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erfolgt hier die Angabe der institutionellen Mittel (Bund/Länder). | Be13 / Na29
| 01 | Aus dem Stellenplan | Sofern es sich nicht um Drittmittel oder eine sonstige Fremdfinanzierung handelt. | 02 | Sonstige Haushaltsmittel | Hierbei handelt es sich um Mittel für Beschäftigungsverhältnisse, für die keine Stellen im Stellenplan bzw. in der Stellenübersicht ausgewiesen sind. ”Sonstige Haushaltsmittel” sind beispielsweise Programmmittel, Modellversuchsmittel, Evaluationsmittel, Mittel aus Umschichtung und stellenplanungebundene Mittel, sofern es sich nicht um Drittmittel handelt. |
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FF-2 | Drittmittel | Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Forschungseinrichtungshaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Forschungseinrichtung selbst, einer ihrer Untereinrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen zur Verfügung gestellt werden. Es werden grundsätzlich nur solche Mittel erfasst, die in die Forschungseinrichtungshaushalte eingestellt bzw. die von der Forschungseinrichtung auf Verwahrkonten verwaltet werden. | Be14 / Na30
| 03 | Drittmittel Bund | Einschl. Qualitätspakt Lehre des Hochschulpaktes. | 04 | Drittmittel Land | Ohne Mittel vom Träger der Hochschule, nur Mittel aus anderen Ländern (Länderministerien und nachgeordnete Behörden). | 05 | Drittmittel DFG | Einschl. Programmpauschalen aus dem Hochschulpakt. | 06 | Drittmittel EU und sonstige internationale Organisationen | | 07 | Drittmittel sonstige öffentliche Mittel | | 08 | Drittmittel von Stiftungen | | 09 | Drittmittel sonstige private Mittel | | 11 | Drittmittel ABM | | 13 | Drittmittel Exzellenzinitiative/Exzellenzstrategie: Exzellenzcluster und Universitätspauschale | |
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FF-3 | Sondermittel | Sondermittel sind Mittel, die außerhalb des Grundmittelhaushalts seitens des Trägers bzw. des Sitzlands/der Sitzländer sowie des Bundes zur Verfügung gestellt werden und die nicht Drittmittel sind (z.B. Mittel aus dem VW-Vorab in Niedersachsen). | Be87 / Na100
| 15 | Grundfinanzierung Bund (z.B. Exzellenzstrategie: Exzellenzuniversitäten, ohne Hochschulpakt) | |
FF-4 | Sonstige Mittel | Sonstige Mittel sind Mittel aus organisationsspezifischen Quellen, die nicht Sondermitteln, Drittmitteln oder Grundmitteln zugerechnet werden (inkl. Mitteln aus Verwaltungseinnahmen). | Be54 / Na104
| 10 | Nicht unmittelbar aus Hochschulmitteln finanziert | Einschl. Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track Programm). | 12 | Studienbeiträge/-gebühren | | 14 | Hochschulpakt (Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger)/Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) | | 99 | Ohne Angabe | |
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FF-5 | Mischfinanzierung | Eine Mischfinanzierung liegt vor, wenn die verwendeten Mittel aus mehreren der genannten Quellen stammen und sich der höchste Finanzierungsanteil nicht ermitteln lässt. | Be86 / Na90
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FF-6 | Externe Finanzierung | Kategorie nur in Bezug auf die Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen (KDSF-B-1-0) auswählbar: Diese Kategorie umfasst Mittel zur Finanzierung von Personen, welche von rechtlich selbständigen Institutionen an Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen oder von einzelnen Wissenschaftlern auf Sonderkonten verwaltet werden und somit nicht in den Hochschulhaushalt der berichtenden Einrichtung eingestellt bzw. auf Verwahrkonten der berichtenden Einrichtung verwaltet werden. | NA >> Be14 | | | |