Klassifikationen

über die folgende Auswahl lassen sich die Klassifikationen und kontrollierten Listen des KDSF und weiterer Anwendungsfälle anzeigen. Die Systematiken des KDSF finden meist auch Anwendung in weiteren Anwendungsfällen. Durch das Setzen des Filters auf diese Anwendungsfälle werden die von der KDSF-Systematik abweichenden Klassifikationen aufgeführt und durch Mappings ergänzt.

KDSF  HPStat  PStat  GWK  EXU  HSI 
Hinweis(e):
Die Zuordnung der Art der Finanzierung ist Gegenstand des SV für die Personalstatistik, Nr. 5.2.1 des Statistischen Bundesamts (StBA)
ID (KDSF 2.0)Bezeichnung (KDSF)Definition (KDSF)ID (KDSF 1.3)Signatur (Hochschulpersonalstatistik)Bezeichnung (Hochschulpersonalstatistik)Hinweis (Hochschulpersonalstatistik)
FF-1Grundmittel / Institutionelle MittelBei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil der Hochschulmittel, den der Hochschulträger den Hochschulen aus eigenen Mitteln für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Sie werden ermittelt, indem von den Mitteln der Hochschulen für laufende Zwecke die Verwaltungseinnahmen und die Drittmitteleinnahmen subtrahiert werden. Laufende Grundmittel enthalten keine Investitionsausgaben. Für Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erfolgt hier die Angabe der institutionellen Mittel (Bund/Länder).Be13 / Na29
01Aus dem StellenplanSofern es sich nicht um Drittmittel oder eine sonstige Fremdfinanzierung handelt.
02Sonstige HaushaltsmittelHierbei handelt es sich um Mittel für Beschäftigungsverhältnisse, für die keine Stellen im Stellenplan bzw. in der Stellenübersicht ausgewiesen sind. ”Sonstige Haushaltsmittel” sind beispielsweise Programmmittel, Modellversuchsmittel, Evaluationsmittel, Mittel aus Umschichtung und stellenplanungebundene Mittel, sofern es sich nicht um Drittmittel handelt.
FF-2DrittmittelDrittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Forschungseinrichtungshaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Forschungseinrichtung selbst, einer ihrer Untereinrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen zur Verfügung gestellt werden. Es werden grundsätzlich nur solche Mittel erfasst, die in die Forschungseinrichtungshaushalte eingestellt bzw. die von der Forschungseinrichtung auf Verwahrkonten verwaltet werden.Be14 / Na30
03Drittmittel BundEinschl. Qualitätspakt Lehre des Hochschulpaktes.
04Drittmittel LandOhne Mittel vom Träger der Hochschule, nur Mittel aus anderen Ländern (Länderministerien und nachgeordnete Behörden).
05Drittmittel DFGEinschl. Programmpauschalen aus dem Hochschulpakt.
06Drittmittel EU und sonstige internationale Organisationen
07Drittmittel sonstige öffentliche Mittel
08Drittmittel von Stiftungen
09Drittmittel sonstige private Mittel
11Drittmittel ABM
13Drittmittel Exzellenzinitiative/Exzellenzstrategie: Exzellenzcluster und Universitätspauschale
FF-3SondermittelSondermittel sind Mittel, die außerhalb des Grundmittelhaushalts seitens des Trägers bzw. des Sitzlands/der Sitzländer sowie des Bundes zur Verfügung gestellt werden und die nicht Drittmittel sind (z.B. Mittel aus dem VW-Vorab in Niedersachsen).Be87 / Na100
15Grundfinanzierung Bund (z.B. Exzellenzstrategie: Exzellenzuniversitäten, ohne Hochschulpakt)
FF-4Sonstige MittelSonstige Mittel sind Mittel aus organisationsspezifischen Quellen, die nicht Sondermitteln, Drittmitteln oder Grundmitteln zugerechnet werden (inkl. Mitteln aus Verwaltungseinnahmen).Be54 / Na104
10Nicht unmittelbar aus Hochschulmitteln finanziertEinschl. Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track Programm).
12Studienbeiträge/-gebühren
14Hochschulpakt (Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger)/Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)
99Ohne Angabe
FF-5MischfinanzierungEine Mischfinanzierung liegt vor, wenn die verwendeten Mittel aus mehreren der genannten Quellen stammen und sich der höchste Finanzierungsanteil nicht ermitteln lässt.Be86 / Na90
FF-6Externe FinanzierungKategorie nur in Bezug auf die Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen (KDSF-B-1-0) auswählbar: Diese Kategorie umfasst Mittel zur Finanzierung von Personen, welche von rechtlich selbständigen Institutionen an Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen oder von einzelnen Wissenschaftlern auf Sonderkonten verwaltet werden und somit nicht in den Hochschulhaushalt der berichtenden Einrichtung eingestellt bzw. auf Verwahrkonten der berichtenden Einrichtung verwaltet werden.NA >> Be14